Garantiehinweise

Für einige Produkte in unserem Sortiment geben wir oder der Hersteller des Produkts zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung – und ohne diese einzuschränken – bestimmte Produktgarantien. Nachfolgend finden Sie die Garantien sowie die dazugehörigen Garantiebedingungen.
 

Stahlwände (Active Pool):

10 Jahre Herstellergarantie gegen Durchrostung des Stahlmantels bei Stärke 0,60 mm und Stärke 0,80 mm.

Für Stahlwände bei bestimmungsgemäßer Installation gemäß Einbauanleitung. Es müssen Einbauteile aus unserem Shop verwendet werden und Ausschnitte im Stahlmantel fachgerecht versiegelt werden. Die Garantie deckt keine Rostbildungen durch selbst erstellte Ausschnitte ab. Tritt ein berechtigter Garantiefall ab dem 4. Jahr ein, kann ein Nutzungsabschlag erhoben werden.

 

Poolfolien (Active Pool):

6 Jahre Herstellergarantie auf Fehler der Schweißnaht bei Stärke 0,60 mm
8 Jahre Herstellergarantie auf Fehler der Schweißnaht bei Stärke 0,80 mm

Die Active Pool Garantie deckt Fehler an der Schweißnaht ab. Andere evtl. auftretende Mängel unterliegen nicht der Garantieleistung. Die Innenhülle muss auf Schutzvlies mit mindestens 400 g/m² verlegt werden. Tritt ein berechtigter Garantiefall ab dem 4. Jahr ein, kann ein Nutzungsabschlag erhoben werden.

 

GFK Pools Bahama Pool Family Line:

10 Jahre Herstellergarantie auf die Struktur und Dichtigkeit
10 Jahre Herstellergarantie auf Osmoseschäden
5 Jahre Herstellergarantie auf Farbechtheit unterhalb der Wasserlinie
 
Garantiebedingungen Bahama Pool Family Line  (118.48 KB)

 

Vorgehensweise im Garantiefall

Im berechtigten Garantiefall beschränkt sich die Leistung auf Lieferung eines mangelfreien Ersatzprodukts oder ggf. Reparatur.
Sonstige evtl. entstehende Kosten (Transport / Aus-Einbau etc.) sind kein Bestandteil der Garantieleistung.

Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, können Sie sich an uns per E-Mail (oder Kontaktformular) wenden.
Zur Bearbeitung eines Garantieantrags benötigen wir folgende Angaben:
 
  • Kaufdatum
  • Rechnungskopie
  • Digitalfoto des Schadens
  • Einsendung des defekten Artikels (falls erforderlich)

Wenn nicht anders beschrieben, ist der obere Rand kein Sichtrand und sollte z.B. mit Randsteinen überdeckt werden.
Kratzer / Verformungen auf dem Rand sind daher (wenn nicht anders beschrieben) kein Reklamationsgrund.